DFB-Sportgericht: Hansa Rostock muss 38.850 Euro zahlen

"Unsportliches Verhalten" einiger Anhänger in drei Fällen wird geahndet.

20.11.2018 18:32 Uhr

imago/Pressefoto Baumann

Foto: imago/Pressefoto Baumann

Teile diesen Artikel mit deinen Freunden:
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat Drittligist FC Hansa Rostock in mündlicher Verhandlung wegen drei Fällen eines "unsportlichen Verhaltens" einiger Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 38.350 Euro belegt. Bis zu 13.000 Euro davon können für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Mai 2019 nachzuweisen wäre.

Rostock hatte Einspruch gegen eine am 22. Oktober 2018 im Einzelrichterverfahren ausgesprochene Geldstrafe in Höhe von 34.450 Euro eingelegt, nachdem vor, während und nach dem DFB-Pokalspiel gegen den VfB Stuttgart am 18. August 2018 im Rostocker Zuschauerbereich insgesamt mindestens 92 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt worden waren. Darüber hinaus waren eine Rakete abgeschossen und mindestens fünf Becher in den Innenraum geworfen worden.

In der Verhandlung kam ein weiterer Fall eines unsportlichen Verhaltens Rostocker Anhänger hinzu: Vor dem Drittligaspiel bei der SG Sonnenhof Großaspach am 22. September 2018 wurden im Rostocker Zuschauerbereich mindestens vier Bengalische Fackeln und fünf Rauchtöpfe gezündet, zu Beginn der zweiten Halbzeit brannten im Rostocker Zuschauerbereich weitere drei Bengalische Fackeln und drei Rauchtöpfe. Diese Vorgänge wurden nun mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.900 Euro geahndet, eine Täterermittlung wurde in der Verhandlung zu Gunsten von Hansa Rostock berücksichtigt.

Stephan Oberholz, der als stellvertretender Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Sitzung leitete, sagte zum Urteil: "Die heute verhängten Geldstrafen folgen differenziert und plausibel dem in dieser Saison eingeführten Sanktionskatalog. Dessen Regelstrafen sind transparent, einfach nachvollziehbar und enthalten standardisiert bereits die wesentlichen Strafzumessungsaspekte. Darüber hinausgehende strafmildernde Umstände, insbesondere in Bezug auf die Ermittlung der verantwortlichen Täter, hat der F.C. Hansa Rostock nur für das Spiel in Großaspach vorgetragen."

Gegen die Entscheidung des Sportgerichts kann Hansa Rostock binnen einer Woche Berufung zum DFB-Bundesgericht einlegen.

Autor: MSPW

Dir hat der Artikel gefallen? Jetzt teilen:

Kommentare

Kommentar schreiben:

(nicht öffentlich)



Kommentar zu dieser News:

Zu dieser News sind noch keine Kommentare vorhanden!