Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitliga-Absteiger Eintracht Braunschweig wegen „unsportlichen Verhaltens“ einiger Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 700 Euro belegt.
Im DFB-Pokalspiel gegen den Bundesligisten Hertha BSC (1:2) waren im Braunschweiger Zuschauerbereich zwei Bengalische Fackeln abgebrannt worden. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.