Hohe Geldstrafen für Rostock und Magdeburg

FC Hansa muss 30.500 Euro zahlen - FCM mit 20.000 Euro dabei.

12.12.2017 18:53 Uhr

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes und mehrerer unsportlicher Verhalten seiner Anhänger mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 30.500 Euro belegt. Bis zu 8.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2018 nachzuweisen wäre.

Allein 25.000 Euro der Geldstrafe entfallen auf die Vorkommnisse während des DFB-Pokalspiels gegen Bundesligist Hertha BSC am 14. August 2017, für die Hertha bereits eine Geldstrafe von 100.000 Euro bekam. Zum einen war im Berliner Zuschauerblock mehrmals massiv Pyrotechnik gezündet worden, die teilweise in den Rostocker Zuschauerbereich und auf den Rasen geschossen beziehungsweise geworfen wurde. Zum anderen zogen Rostocker Zuschauer ein großes Spruchband mit der Botschaft „Kein Angriff auf Hansa bleibt ungesühnt“ im Block auf und verbrannten danach ein vor Jahren in Berlin gestohlenes Banner mit der Aufschrift „Ostkurve Berlin“. Dazu drangen sie in den Pufferblock ein. Auch wurde eine Leuchtrakete aus dem Rostocker Block in Richtung der Berliner Zuschauer geschossen. Aufgrund der schweren Vorkommnisse musste Schiedsrichter Robert Hartmann (Wangen) die Begegnung in der zweiten Halbzeit gleich zweimal unterbrechen.

Die übrigen 5.500 Euro der Geldstrafe resultieren aus Vorkommnissen in zwei Drittligaspielen. Während der Begegnung bei den Sportfreunden Lotte am 22. Juli 2017 hatten Rostocker Zuschauer mehrmals Bierbecher auf das Spielfeld geworfen, während der Partie bei Carl Zeiss Jena am 14. Oktober 2017 etwa 15 in Plastik gehüllte Fische Richtung Innenraum.

20.000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Magdeburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Magdeburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt. Bis zu 5.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2018 nachzuweisen wäre.

In der dritten Minute des Drittligaspiels gegen Hansa Rostock am 9. September 2017 waren im Magdeburger Zuschauerblock circa 60 Bengalische Fackeln und ein Böller gezündet worden. Daraufhin musste die Begegnung aufgrund der starken Rauchentwicklung für rund zwei Minuten unterbrochen werden.

Bei der Strafzumessung hat das DFB-Sportgericht zugunsten des 1. FC Magdeburg berücksichtigt, dass der Verein nach dem Vorfall mehrere Störer ermittelt und mit Stadionverboten belegt hat.

Autor: MSPW

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