Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss "wegen unsportlichen Verhaltens" einiger Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4.900 Euro belegt.
Vor dem Drittligaspiel beim MSV Duisburg (1:3) am 18. Oktober waren im Kaiserslauterer Zuschauerbereich zwölf pyrotechnische Gegenstände abgebrannt worden, in der 3. Minute dann an gleicher Stelle zwei weitere. Der 1. FC Kaiserslautern hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.