Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Magdeburg im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss "wegen unsportlichen Verhaltens" eines Anhängers mit einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro belegt.
In der Nachspielzeit des Drittligaspiels gegen den SV Meppen (0:2) am 8. Februar 2020 war aus dem Magdeburger Zuschauerbereich ein Plastikbecher auf das Spielfeld geworfen worden. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.