Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen „unsportlichen Verhaltens“ einiger Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro belegt.
In der 41. Minute des Spiels gegen Eintracht Braunschweig (0:0) am 13. März waren aus dem Kaiserslauterer Zuschauerbereich hinter dem Tor vier Feuerzeuge auf das Spielfeld in Richtung des Braunschweiger Torhüters Jasmin Fejzic geworfen. Dieser wurde nicht getroffen. Der 1. FC Kaiserslautern hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.