Der Hallesche FC muss eine Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro wegen „unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger zahlen. Das entschied jetzt das DFB-Sportgericht.
Vor Anpfiff des Meisterschaftsspiels beim FC Hansa Rostock (1:3) Mitte Mai war ein Knallkörper im Hallenser Zuschauerblock explodiert. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt. Es ist damit rechtskräftig.