Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss "wegen unsportlichen Verhaltens" einiger Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.800 Euro belegt.
Vor und während des Ligaspiels bei Hansa Rostock (1:2) am 26. Oktober hatten einige Münchner Zuschauer insgesamt acht pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der TSV 1860 München hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.