DFB-Sportgericht ahndet Zünden von Bengalischen Feuern in Rostock.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Energie Cottbus im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen „unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro belegt. In der 48. Minute des Drittligaspiels bei Hansa Rostock (1:0) waren im Cottbuser Zuschauerblock rund ein halbes Dutzend Bengalische Feuer gezündet worden. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt. Es ist damit rechtskräftig.
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