Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Chemnitzer FC im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss "wegen unsportlichen Verhaltens" einiger Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.100 Euro belegt.
Kurz vor Beginn des Ligaspiels bei Eintracht Braunschweig (1:2) am 23. November brannten Chemnitzer Zuschauer mindestens fünf pyrotechnische Gegenstände ab. Der Anpfiff verzögerte sich dadurch um eine Minute. Der Chemnitzer FC hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig