Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittliga-Meister VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens“ einiger Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.100 Euro belegt.
Grund: Kurz vor dem Anpfiff des Ligaspiels beim Karlsruher SC (1:2) am 2. März hatten Osnabrücker Zuschauer mindestens sechs pyrotechnische Gegenstände gezündet. Der VfL Osnabrück hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.