Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Würzburger Kickers im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen „unsportlichen Verhaltens“ einiger Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.100 Euro belegt.
Hintergrund der Geldstrafe: In der 4. Minute des Ligaspiels bei der SG Sonnenhof Großaspach (1:2) am 23. März waren im Würzburger Zuschauerblock mindestens fünf Rauchtöpfe gezündet worden. Das Spiel musste für eine Minute unterbrochen werden. Die Würzburger Kickers haben dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.