Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss "wegen unsportlichen Verhaltens" einiger Anhänger mit einer Geldstrafe von 2.550 Euro belegt.
Grund: In der ersten Minute des Ligaspiels gegen den 1. FC Kaiserslautern (3:1) am 28. September waren im Münchner Zuschauerbereich mindestens zwei Leuchtspuren abgeschossen und drei Rauchtöpfe abgebrannt worden.