Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Drittligist VfL Osnabrück wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2800 Euro belegt.
Ab der 46. Minute des Drittligaspiels bei Fortuna Köln (0:0) wurden im Osnabrücker Zuschauerbereich über einen Zeitraum von fünf Minuten mindestens acht pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.