Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Chemnitzer FC im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen "unsportlichen Verhaltens" einiger Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.650 Euro belegt.
Grund: Vor dem Derby gegen den FSV Zwickau (2:2) am 6. Dezember 2019 hatten Chemnitzer Zuschauer mindestens drei Nebeltöpfe und vier Blinker gezündet. Außerdem warfen CFC-Anhänger gegen Ende der ersten Halbzeit vier Becher auf das Spielfeld. Der Chemnitzer FC hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.