30.000 Euro Gelstrafe für Hansa Rostock

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Hansa Rostock zu einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro und einem Geisterspiel auf Bewährung verurteilt.

16.11.2015 18:40 Uhr

Rostock Fans in Kiel (Marius Heyden)

Foto: Rostock Fans in Kiel (Marius Heyden)

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Grund für die Geldstrafe sind ein „nicht ausreichender Ordnungsdienst“ in einem Fall sowie „unsportliches Verhalten der eigenen Anhänger“ in sieben Fällen. Von der Summe über 30.000 Euro ist ein Anteil in Höhe von bis zu 15.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden.

Zusätzlich wurde der FC Hansa Rostock zu einem Heimspiel unter vollständigem Ausschluss der Öffentlichkeit („Geisterspiel“) verurteilt. Diese Strafe ist zur Bewährung über einen Zeitraum von 9 Monaten ausgesetzt.

Bei dem Urteil wurden Vorkommnisse bei den Auswärtsspielen des FC Hansa beim Chemnitzer FC (01.08.2015), beim FC Erzgebirge Aue (05.09.2015), bei Holstein Kiel (19.09.2015) und beim VfB Stuttgart II (30.10.2015) sowie bei den Heimspielen gegen die Stuttgarter Kickers (26.08.2015), den 1. FC Magdeburg (23.09.2015) und die Würzburger Kickers (07.11.2015) geahndet.

Dr. Chris Müller, kommissarischer Vorstandsvorsitzender des FC Hansa Rostock zu der Strafe: „In Anbetracht der angespannten finanziellen Situation des F.C. Hansa Rostock wiegt diese Strafe extrem schwer. Neben der Geldstrafe und den Verfahrenskosten, muss der F.C. Hansa im schlimmsten Fall den Ausfall der Einnahmen eines „Geisterspieles“ verkraften, die bei durchschnittlich ca. 300.000,00 € liegen. Ganz abgesehen von dem enormen Imageschaden in der aktuell ohnehin schon schwierigen Phase für den F.C. Hansa bedroht ein solcher Einnahmeverlust die Existenz unseres Vereins.“

Hansa Rostock hat dem Urteil bereits zugestimmt.

Autor: Niels-F. Popien

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