Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss "wegen unsportlichen Verhaltens" einiger Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4.375 Euro belegt.
In der ersten Minute des Ligaspiels bei Viktoria Köln (0:0) am 21. September hatten Braunschweiger Anhänger mindestens zehn pyrotechnische Gegenstände gezündet. Die Partie musste aufgrund der Rauchentwicklung für zwei Minuten unterbrochen werden. Eintracht Braunschweig hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.