Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den SV Meppen im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens“ einiger Anhänger mit einer Geldstrafe von 4.950 Euro belegt.
In der 53. Minute des Ligaspiels beim SC Preußen Münster am 5. April (1:1) waren im Meppener Zuschauerbereich mindestens zwölf Bengalische Feuer gezündet und eine Leuchtrakete abgeschossen worden. Der SV Meppen hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.