Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss "wegen unsportlichen Verhaltens" einiger Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.250 Euro belegt.
Grund: Kurz vor Beginn des Ligaspiels gegen den FSV Zwickau (3:1) am 2. Dezember hatten Braunschweiger Zuschauer mindestens 15 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Die Eintracht hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.