Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss "wegen unsportlichen Verhaltens" einiger Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.600 Euro belegt.
Grund: Vor dem Anpfiff des Drittligaspiels beim Karlsruher SC (3:2) am 18. Mai hatten Hallenser Zuschauer mindestens 14 Rauchtöpfe und zwei Knallkörper gezündet. Der Hallesche FC hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.