Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die SG Sonnenhof Großaspach im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss "wegen unsportlichen Verhaltens" einiger Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro belegt.
Grund: In der 14. und 19. Minute des Ligaspiels bei der SpVgg Unterhaching (0:2) am 21. September hatten einige Großaspacher Anhänger zunächst einen Schuh und dann einen leeren Becher in Richtung des Schiedsrichterassistenten geworfen. Die SG Sonnenhof hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.