Rot-Weiß Erfurt wurde für den Böllerwurf der eigenen Anhänger in der Partie gegen Preußen Münster (1:0) zu einer Geldstrafe von 7.000 Euro verurteilt. Das entschied nun das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB). Außerdem werden den Erfurtern die Verfahrenskosten auferlegt. Dem Urteil hat der Verein bereits zugestimmt.
Die Rot-Weißen kündigten an, dass sie die Geldstrafe und die Kosten des Verfahrens vom ermittelten Täter auf dem Zivilrechtsweg einklagen werden.