Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss "wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens" einiger Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 850 Euro belegt.
Vor dem Ligaspiel gegen den FC Carl Zeiss Jena (3:1) am 14. September hatte ein Münchner Zuschauer ein Bengalisches Feuer gezündet. Während der Partie zeigten 1960-Anhänger außerdem ein Banner mit beleidigendem Inhalt. Der TSV 1860 München hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.