Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens“ einiger Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro belegt.
In der 76. Minute des Punktspiels bei der SpVgg Unterhaching (0:5) am 30. November 2018 waren aus dem Kaiserslauterer Zuschauerbereich mindestens drei Becher und Papierbälle in Richtung Spielfeld geworfen worden. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.