Erzgebire Aue hatte dem Urteil nicht zugestimmt, da die Strafe als zu hoch angesehen wurde. Jetzt hat das DFB-Sportgericht aber die vom DFB-Kontrollausschuss verhängte Strafe, die Sperre über drei Meisterschaftsspiele in der 3. Liga, bestätigt.
Baranowski sah beim Spiel gegen Sonnenhof Großaspach die rote Karte und darf in der Liga jetzt erst wieder am 29. August beim Spiel gegen die Würzburger Kickers antreten. Das DFB-Pokal-Spiel am Samstag ist von der Strafe nicht betroffen.
Heute Abend um 18:30 Uhr bestreitet Erzgebirge Aue ein Testspiel gegen den HFC Colditz.