Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Carl Zeiss Jena im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen „unsportlichen Verhaltens“ einiger Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.960 Euro belegt.
In der 65. Minute des Ligaspiels gegen den Karlsruher SC (1:1) hatten einige Jenaer Zuschauer einen Blinker und einen Rauchkörper gezündet. In der 75. Minute folgte das Abbrennen dreier weiterer Rauchkörper, wodurch Rauchschwaden auf das Spielfeld zogen. Die Fortsetzung der Begegnung verzögerte sich dadurch um etwa eine halbe Minute.