Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Chemnitzer FC im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen "unsportlichen Verhaltens" einiger Anhänger mit einer Geldstrafe von 375 Euro belegt.
Grund: In der 63. und 77. Minute des DFB-Pokalspiels gegen den Hamburger SV am 12. August (7:8 nach Elfmeterschießen) war aus dem Chemnitzer Zuschauerbereich jeweils ein Böller in den Innenraum geworfen worden. Die erfolgreiche Täter-Ermittlung durch den Verein führte zu einer Reduzierung der Geldstrafe (zuvor 1.500 Euro) um 75 Prozent.