Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Chemnitzer FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.750 Euro belegt.
Während des Drittligaspiels gegen Rot-Weiß Erfurt (2:1) wurde im Chemnitzer Zuschauerblock kurzzeitig ein Banner mit beleidigendem Inhalt gezeigt. Darüber hinaus wurden vor der Partie beim SSV Jahn Regensburg (1:0) im Zuschauerblock des Gästeteams mehrere Rauchkörper abgebrannt. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt. Es ist damit rechtskräftig.