Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Chemnitzer FC im Einzelrichterverfahren „wegen unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro belegt.
Während des Spiels der „Himmelblauen“ beim 1. FC Magdeburg (0:2) waren im Chemnitzer Zuschauerblock einige Blinker abgefeuert worden. Es kam zu entsprechender Rauchentwicklung. Außerdem zündeten Chemnitzer Zuschauer vor Beginn des Derbys bei Dynamo Dresden (0:1) einen Nebeltopf. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt. Es ist damit rechtskräftig.