DFB: Rostock muss 2.000 Euro zahlen

Knallkörper im Hansa-Block wird vom Sportgericht mit Geldstrafe geahndet.

28.01.2015 08:02 Uhr

Huebner/Voigt

Foto: Huebner/Voigt

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Der FC Hansa Rostock wurde durch das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss im Einzelrichterverfahren mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro belegt. Grund war „unsportliches Verhalten“ einiger Hansa-Anhänger. So war während des Auswärtsspiels bei Rot-Weiß Erfurt (1:4) im Rostocker Zuschauerbereich ein Knallkörper gezündet worden. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

Rainer Friedrich, Vorstand für Stadionmanagement und Prävention beim FC Hansa, nimmt dazu Stellung: „Wir haben gerade mit größter Anstrengung und der überwältigender Unterstützung der großen Hansa-Familie die Herausforderung der DFB-Nachlizenzierung gemeistert. Jede Strafzahlung ist für den Verein sowohl wirtschaftlich als auch hinsichtlich seines Ansehens ein großer Schaden. Deshalb rufen wir unsere Anhänger dazu auf, sich bei den Spielen besonnen, fair und somit im Sinne ihres FC Hansa zu verhalten.“

Autor: MSPW

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