Einsatz von Pyrotechnik beim letzten Saisonspiel in Osnabrück.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Halleschen FC „wegen unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro belegt. Vor Beginn der zweiten Halbzeit des letzten Drittliga-Spiels beim VfL Osnabrück (0:2) waren im Hallenser Zuschauerbereich Leuchtfeuer gezündet worden. Dadurch verzögerte sich der Wiederanpfiff um etwa eine Minute. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt. Es ist damit rechtskräftig.
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