Die Thüringer hatten Einspruch gegen die Strafe in Höhe von 2.000 Euro eingelegt.
Am Donnerstag ab 14 Uhr verhandelt das Sportgericht des Deutschen-Fußball Bundes (DFB) mündlich über die Sportstrafsache gegen Rot-Weiß Erfurt. Richter Stephan Oberholz, stellvertretender Vorsitzender des Sportgerichts, entscheidet über den Einspruch der Erfurter gegen eine Geldstrafe. Weil in den Partien bei den Stuttgarter Kickers (1:0) und RB Leipzig (0:2) sowie gegen den MSV Duisburg (3:0) Banner mit „verunglimpfendem Inhalt“ im Zuschauerblock der Thüringer gezeigt worden waren, soll der Verein 2.000 Euro zahlen.
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