DFB-Sportgericht verurteilt Rot-Weiß Erfurt zu Geldstrafe

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den Verein Rot-Weiß Erfurt zu einer Geldstrafe in Höhe von 12.000,- Euro verurteilt.

08.03.2017 18:40 Uhr

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Der Kontrollausschuss hatte sogar eine Strafe von 14.000,- Euro aufgrund zweier Fälle von unsportlichen Verhalten der eigenen Anhänger gefordert. Das Sportgericht hatte diese Strafe nach einem Einspruch bereits um 2.000,- Euro reduziert.
Geahndet wurden mit der Bestrafung Affenlaute in Richtung des farbigen FSV Frankfurt Spielers La´Vere Corbin-Ong. Zudem diskriminierende Rufe in Richtung der im Frankfurter Zuschauerblock befindlichen Anhänger des FC Carl Zeiss Jena und Auseinandersetzungen zwischen Erfurter Zuschauern sowie Polizei und Ordnungsdienst nach dem Spiel.

Gegen das Urteil kann noch innerhalb von 24 Stunden Einspruch eingelegt werden. Der Verein prüft aktuell noch das Urteil und wird morgen über einen möglichen Einspruch entscheiden.

Autor: Niels-F. Popien

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