DFB verhandelt Jena- und Rostock-Einsprüche

Vereine waren wegen Fehlverhalten einiger Fans zu Geldstrafen verurteilt worden.

20.12.2018 08:52 Uhr

FU-Sportfotografie

Foto: FU-Sportfotografie

Teile diesen Artikel mit deinen Freunden:
Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die mündlichen Berufungsverhandlungen gegen den FC Carl Zeiss Jena und den FC Hansa Rostock terminiert. Am Montag, 7. Januar, 11 Uhr, tagt das Gremium unter Vorsitz von Oskar Riedmeyer, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Bundesgerichts, in Frankfurt in Sachen Carl Zeiss Jena. Achim Späth, der Vorsitzende des DFB-Bundesgerichts, leitet dann am 22. Januar, 14 Uhr, die Sitzung im Fall Hansa Rostock.

Beide Vereine hatten Einspruch gegen Urteile des DFB-Sportgerichts eingelegt. Jena war wegen „unsportlichen Verhaltens“ einiger Anhänger in insgesamt vier Fällen (unter anderem Einsatz von Pyrotechnik sowie wiederholtes Werfen von Gegenständen) mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 24.900 Euro belegt worden. Gegen Rostock hatte das Sportgericht eine Strafe von 38.350 Euro verhängt. Hier sollen sich Hansa-Fans in drei Fällen (unter anderem durch das Abbrennen von Bengalischen Fackeln und Rauchtöpfen) unsportlich verhalten haben.

Autor: MSPW

Dir hat der Artikel gefallen? Jetzt teilen:

Kommentare

Kommentar schreiben:

(nicht öffentlich)



Kommentar zu dieser News:

Zu dieser News sind noch keine Kommentare vorhanden!