Die Tivoli-Anleihe ist nicht insolvenzfest

Nachdem Zeichner der Tivoli-Anleihe 2008 4,2 Millionen Euro zusammengetragen hatten, was ein wichtiger Anteil am Stadionneubau war, wäre dies nun eine bittere Erkenntnis. Ein externer Jurist hatte sich in den letzten Tagen mit dem Sachverhalt beschäftigt und festgestellt, dass die Anleihe nicht insolvenzfest ist.

29.01.2013 18:21 Uhr

Alemannia Aachen

Foto: Alemannia Aachen

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Laut Informationen soll der Sachverwalter, Rolf-Dieter Mönning, das Ergebnis der Prüfung bereits dem Gläubigerausschuss mitgeteilt haben.



Mit dem Geld aus den Anleihen hatte verhindert werden sollen, dass der Klub seine Stadioneinnahmen verkaufen muss.





„Die Liebe zum Tivoli, zum bestehenden Namen, ist ausgeprägter als der finanzielle Anreiz, den Stadionnamen an ein Unternehmen zu verkaufen. Würden wir das tun, hätten wir einen erheblichen Identitätsverlust, der Tivoli ist neben der Alemannia ein erheblicher Schlüsselreiz“, arklärte der ehemalige Geschäftsführer Frithjof Kraemer damals.



Diese Verbindlichkeiten sind vorrangig zu befriedigen. Dies wurde bereits im Prospekt des Wertpapiers hinterlegt. Schon bei der Umfinanzierung der Stadionkredite hatte sich die Stadt Aachen dafür ausgesprochen, dass Sicherheiten für die Zeichner gebildet werden sollten. Allerdings wurden damals nur 2,1 Millionen Euro auf einem Treuhandkonto hinterlegt.



"Wesentlicher Inhalt dieses sehr stringent formulierten Vertrages ist es, dass die städtische Gesellschaft das Geld nur zur Rückzahlung der Fananleihe auszahlen darf“, teilte die Kommune mit.



Nun soll das festgelegte Geld nicht insolvenzfest sein, wie ein externer Jurist ermittelte. Sollte dem wirklich so sein, könnte Mönning diese Mittel von der Stadt einfordern. Danach würde das Geld in die Insolvenzmasse einfließen.



Nun besteht die Möglichkeit, dass die Anleger einen unfreiwilligen Beitrag zur Sanierung des Vereins geleistet haben. Die Stadt Aachen allerdings hat sich dieser Rechtsauffassung noch nicht angeschlossen. „Inwieweit jetzt eine Auszahlung des Treuhandguthabens erzwungen werden kann, wird derzeit rechtlich geprüft“, erklärte ein Sprecher der Stadt.

Autor: Johann Sebastian Künzig

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