Dresden muss 8.000 Euro Strafe zahlen

DFB-Sportgericht ahndet „unsportliches Verhalten“ von Dynamo-Anhängern.

04.04.2015 10:05 Uhr

Dynamo Dresden

Foto: Dynamo Dresden

Teile diesen Artikel mit deinen Freunden:
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Dynamo Dresden nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines „unsportlichen Verhaltens“ seiner Anhänger in vier verschiedenen Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 8.000 Euro belegt. So waren während des Spiels der Sachsen beim SC Preußen Münster (1:2) im Dresdner Zuschauerblock kurzzeitig drei beleidigende Banner hochgehalten und im Anschluss verbrannt worden. In der zweiten Halbzeit wurden aus dem Zuschauerblock der Dresdner Schneebälle und Gegenstände in Richtung Münsteraner Zuschauer geworfen sowie der Zaun zum Innenraum beschädigt.

Vor Beginn des Meisterschaftsspiels beim SSV Jahn Regensburg (3:2) versuchten knapp 100 Dresdner Zuschauer erfolglos, den Einlass zu stürmen. Außerdem wurden in der 60. Minute im Dresdner Zuschauerblock Papierschnipsel angezündet. In der Nachspielzeit des DFB-Pokal-Achtelfinalspiels gegen Borussia Dortmund (0:2) war aus dem Dresdner Zuschauerblock ein Knallkörper in den Innenraum geworfen. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

Autor: MSPW

Dir hat der Artikel gefallen? Jetzt teilen:

Kommentare

Kommentar schreiben:

(nicht öffentlich)



Kommentar zu dieser News:

Zu dieser News sind noch keine Kommentare vorhanden!