Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat jetzt Dynamo Dresden zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 5.000 Euro verurteilt. Grund sind Vorfälle während der Partien bei Borussia Dortmund II (3:2) und gegen Hansa Rostock (2:1).
Geahndet wurden der wiederholte Einsatz von Pyrotechnik und das Zünden eines Knallkörpers im Gästeblock in Dortmund sowie verschiedene Verstöße beim Heimspiel gegen Rostock. Dynamo hat dem Urteil zugestimmt. Es ist damit rechtskräftig.