Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Erzgebirge Aue wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.500 Euro belegt. In der 38. Minute des sächsischen Derbys zwischen dem Chemnitzer FC und dem FC Erzgebirge Aue (2:1 für die „Veilchen“) waren im Gästeblock drei Nebelkerzen gezündet worden, wovon eine in Richtung des Spielfeldes flog.
Darüber hinaus wurden in der 62. Minute bei einem Eckball mehrere Becher aus dem Auer Fanblock geworfen. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt. Es ist damit rechtskräftig.