Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Carl Zeiss Jena im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines "unsportlichen Verhaltens" einiger Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 3.700 Euro belegt.
In der 1., 3. und 5. Minute des Drittligaspiels gegen den FC Ingolstadt 04 (1:2) am 22. Juli waren aus dem Jenaer Zuschauerbereich Tennisbälle auf das Spielfeld geworfen worden. Das Spiel musste deshalb jeweils unterbrochen werden. Kurz vor Beginn und in der 17. Minute der Partie beim SC Preußen Münster (0:2) am 27. Juli wurde im Bereich der Jenaer Zuschauer jeweils mindestens ein Rauchtopf gezündet.