Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Peter Kurzweg vom FC Ingolstadt 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss "wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung" mit einer Sperre von drei Ligaspielen belegt.
Kurzweg war in der 45. Minute des Drittligaspiels beim FC Bayern München II (1:2) von Schiedsrichter Max Burda (Berlin) des Feldes verwiesen worden. Der Spieler beziehungsweise der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.