Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FSV Zwickau wegen „unsportlichen Verhaltens“ einiger Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro belegt. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
In der 88. Minute des Spiels gegen den SV Wehen Wiesbaden (0:2) hatte ein Zwickauer Zuschauer einen gefüllten Getränkebecher in Richtung eines Wiesbadener Spielers geworfen. Außerdem wurde kurz nach dem Abpfiff der Begegnung gegen den Chemnitzer FC (3:2) im Zwickauer Zuschauerbereich ein Fanschal der Gäste verbrannt.