Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FSV Zwickau im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss "wegen unsportlichen Verhaltens" einiger Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3.850 Euro belegt.
Grund für die Strafe: Während der ersten Halbzeit des Derbys beim Chemnitzer FC (2:2) am 6. Dezember hatten Zwickauer Zuschauer insgesamt elf Bengalische Feuer gezündet. Der FSV hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.