Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat diese Strafe aufgrund von vier Fällen unsportlichen Verhaltens der Fans gegen den FSV Zwickau verhängt.
Geahndet wurde mit der Strafe der Einsatz von Pyrotechnik bei den Auswärtsspielen in Erfurt sowie Rostock, Becherwürfe beim Auswärtsspiel gegen Jahn Regensburg und eine Körperverletzung mit Raub im Kassenbereich in Erfurt.
Die Verfahren wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes im Zusammenhang mit Fehlverhalten von Gästefans in Zwickau wurde eingestellt.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt und weißt die eigenen Anhänger noch einmal darauf hin, dass das Werfern von Bechern genau wie Pyrotechnik eine hohe Strafe kostet und in Zukunft doch unterlassen werden soll.