Geisterspiel für den FC Hansa Rostock

DFB Sportgericht verurteilt den FC Hansa Rostock nach Zuschauer-Vorkommnissen in insgesamt acht Spielen.

23.12.2016 20:03 Uhr

Pyro beim Auswärtsspiel in Erfurt (FOTOSTAND)

Foto: Pyro beim Auswärtsspiel in Erfurt (FOTOSTAND)

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Empfindliche Strafe für den FC Hansa. Das DFB Sportgericht hat den Verein zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.000,- Euro, ein Liga-Heimspiel unter vollständigen Ausschluss der Öffentlichkeit (Geisterspiel) und fünf Liga-Heimspiele mit maximal 2.000 Zuschauern auf der Südtribüne verurteilt.

Bereits am 17. November 2015 sowie 12. Mai 2016 hatte das Sportgericht den FC Hansa zu einem Geisterspiel auf Bewährung verurteilt. Jetzt wird dieses Geisterspiel Wirklichkeit. Das erste Spiel nach der Winterpause gegen Jahn Regensburg findet ohne Fans im Ostseestadion statt. Bei den folgenden fünf 3. Liga Heimspielen dürfen nur 2.000 Fans auf die Südtribüne.

In dem Urteil wurden Vorkommnisse bei den Heimspielen gegen Preußen Münster, Fortuna Düsseldorf (DFB-Pokal) und den SV Werder Bremen II sowie bei den Auswärtsspielen beim VfR Aalen, Fortuna Köln, SC Paderborn und beim 1. FC Magdeburg beachtet. Auch die Vorkommnisse beim Auswärtsspiel gegen Rot-Weiß Erfurt sind damit abgegolten.

Der wirtschaftliche Schaden durch das Geisterspiel wird schätzungsweise zwischen 250.000 und 300.000 Euro betragen. Der Verein kündigte bereits an, ermittelte Straftäter in die Verantwortung zu nehmen. Auf diese könnten Regresszahlungen zukommen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt.

Autor: Niels-F. Popien

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