Der Aufsteiger muss 2.500 Euro für das Vergehen einiger Anhänger zahlen.
Das Sportgericht des DFB hat jetzt eine Geldstrafe in Höhe von 2.500 Euro gegen den Aufsteiger Hallescher FC ausgesprochen. Grund sind zwei Vergehen der HFC-Anhänger. Beim 0:2 in Rostock waren im Halleschen Zuschauerblock mehrere Bengalische Feuer und ein Knallkörper gezündet worden. In der Partie beim VfL Osnabrück (0:2) wurde im Gäste-Block ebenfalls ein Knallkörper entzündet. Der HFC hat dem Urteil zugestimmt.
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