Wegen Vergehen aus dem Chemnitz-Spiel.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den FC Energie Cottbus wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro belegt. In der Halbzeitpause des Spiels beim Chemnitzer FC (1:0) Mitte September war im Cottbuser Zuschauerblock Pyrotechnik gezündet worden, wodurch sich der Anpfiff zur zweiten Hälfte um etwa drei Minuten verzögerte. Außerdem wurden in der 47. und 89. Minute erneut pyrotechnische Gegenstände im Gästeblock abgebrannt. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt. Es ist damit rechtskräftig.
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