Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch des FC Erzgebirge Aue gegen die Wertung des Spiels bei der SG Sonnenhof Großaspach (0:2) Angang August zurückgewiesen. Dazu erklärte Richter Robert Deller: „Der Einspruch ist nicht begründet, da in der beanstandeten Szene kein Regelverstoß von Schiedsrichter Justus Zorn vorlag.“
Erzgebirge Aue hatte Einspruch eingelegt, weil die „Veilchen“ der Meinung waren, dass der Ball vor dem 1:0 durch einen direkten Freistoß von Michele Rizzi noch nicht freigegeben worden war.