DFB-Sportgericht ahndet „unsportliches Verhalten“ des HFC-Managers.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Ralph Kühne, den Manager des Halleschen FC, im Einzelrichterverfahren wegen „unsportlichen Verhaltens“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 400 Euro belegt. Unmittelbar nach dem Abpfiff der Partie des HFC gegen die Stuttgarter Kickers (1:2) hatte sich Kühne mit einer abwertenden Gestik gegenüber dem Schiedsrichtergespann um Christian Dietz (Kronach) geäußert. Kühne hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist rechtskräftig.
Dir hat der Artikel gefallen? Jetzt teilen: