Zu diesem Urteil kam das Sportgericht im Einzelrichterverfahren. Beim Auswärtsspiel gegen Sonnenhof Großaspach wurde die Toilette im Gästebereich durch Anhänger des FC Hansa Rostock zweimal in Brand gesetzt.
Im zweiten Fall geht es um ein Spruchband beim Heimspiel gegen den Hallenschen FC am 19. Februar. Darauf war zu lesen: „In Rostock mit Fäkalien, in Dortmund mit Steinen... So geht man um mit Bullenschweinen“.
Der Verein hat dem Urteil bereits zugestimmt.