Hansa Rostock: Berufung wird verhandelt

DFB-Sportgericht entscheidet am 12. April über Einspruch gegen Geldstrafe.

17.03.2018 10:24 Uhr

Hansa Rostock

Foto: Hansa Rostock

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am Donnerstag, 12. April, 12.30 Uhr, in Frankfurt mündlich den Einspruch des FC Hansa Rostock gegen das Einzelrichterurteil vom 7. März. Geleitet wird die Verhandlung von Stephan Oberholz, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.

Das DFB-Sportgericht hatte die Rostocker „wegen unsportlichen Verhaltens“ einiger Anhänger in zwei Fällen mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt. Bis zu 6.000 Euro davon hätte der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden können. Gegen dieses Urteil hat der FC Hansa fristgerecht Einspruch eingelegt.

Zu Beginn der zweiten Halbzeit des Spiels beim Halleschen FC (2:0 für Rostock) war im Gästeblock unter dem Sichtschutz einer nicht genehmigten Choreographie verstärkt Pyrotechnik gezündet worden. Teilweise wurden brennende Bengalos auch auf den Rasen geworfen. Wegen der starken Rauchentwicklung musste die Begegnung in der Anfangsphase der zweiten Halbzeit für drei Minuten unterbrochen werden. Auch im Rahmen der Partie gegen die Sportfreunde Lotte (0:3) hatten Rostocker Zuschauer pyrotechnische Mittel abgebrannt.

Autor: MSPW

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